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Digitale Barrierefreiheit

Barrierefrei bis zum Nachweis. Audit, Plan, Begleitung.

Audit nach WCAG 2.2, ein priorisierter Maßnahmenplan statt einer Fehlerliste, und Begleitung bis zur nachweisbaren Konformität im geprüften Umfang, inklusive eines Re-Tests. Durchgeführt von einem zertifizierten Web Accessibility Expert.

Zertifiziert: Web Accessibility Expert — Eintrag in der incite-Expertendatenbank

Barrierefreiheit ist kein Compliance-Häkchen. Eine Website, die alle bedienen können, ist besser für Menschen, für Suchmaschinen und für KI-Systeme, die eure Inhalte lesen. Der Nachweis fürs Gesetz ist der Bonus.

Worum es geht

Barrieren sind selten
böse Absicht.

Sie entstehen nebenbei, im Alltag, meist unbemerkt. Und es geht längst nicht nur um Menschen mit dauerhafter Behinderung: Der gebrochene Arm, die grelle Sonne, die laute U-Bahn, das Kind am anderen Arm — die meisten Einschränkungen sind vorübergehend oder situativ. Sie treffen irgendwann jeden.

Als Bonus obendrauf: Dieselbe saubere Struktur macht eure Inhalte auch für Google und KI-Tools besser lesbar.

  • Bild ohne Alternativtext

    Der Screenreader sagt nur „Grafik“. Genauso, wenn das Bild bei schlechter Verbindung gar nicht erst lädt.

  • Zu blasse Schrift

    Unlesbar bei müden Augen und leichter Sehschwäche — und für jeden, der draußen in der Sonne aufs Handy schaut.

  • Video ohne Untertitel

    Nutzlos mit Hörhilfe, im Großraumbüro und überall dort, wo gerade niemand den Ton aufdrehen kann.

  • Unstrukturierter Code

    Ohne saubere Semantik verlieren sich Screenreader, Suchmaschinen und KI-Systeme gleichermaßen. Wer das behebt, wird nebenbei besser gefunden.

Die Pflicht

Betrifft mich
das BaFG?

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Erfasst ist derelektronische Geschäftsverkehr: Websites, über die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen — Shops, Buchungs- und Terminstrecken, Bestellformulare. Eine reine Info-Seite ohne Vertragsabschluss fällt nach dem Wortlaut nicht darunter, reines B2B ebenso wenig.

Ausnahme für Kleinstunternehmen (nur bei Dienstleistungen)

  • weniger als zehn Personen beschäftigt und
  • entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Bilanzsumme

Die Beschäftigtengrenze ist zwingend, bei den Geldgrößen genügt eine. Wer mit zwölf Leuten 500.000 € umsetzt, ist also kein Kleinstunternehmen.

Der Ablauf

So läuft das Audit.
Drei Schritte bis zur Konformität.

01

Audit.

Ich prüfe eure Website nach WCAG 2.2 (AA): technisch, inhaltlich und mit assistiven Technologien. Kein automatisierter Schnelltest, sondern echte Prüfung.


02

Maßnahmenplan.

Ihr bekommt keinen Fehlerberg, sondern einen priorisierten Plan: Was ist kritisch, was ist schnell erledigt, was kann warten, mit Aufwandseinschätzung.


03

Begleitung bis zur Konformität.

Ich begleite euer Team oder eure Agentur bei der Umsetzung, beantworte Detailfragen und prüfe nach, bis die Konformität im geprüften Umfang nachweisbar ist.


Der Leistungsumfang

Was drinsteckt.
Vom Audit bis zum Re-Test.

  • WCAG-2.2-Audit (Konformitätsstufe AA)
  • Prüfung mit assistiven Technologien, nicht nur per Tool
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Aufwandseinschätzung
  • Dokumentation der Prüfung als Nachweis
  • Umsetzungsbegleitung für Team oder Agentur
  • Re-Test nach der Umsetzung

Der erste Schritt

Schickt mir eure URL.
Den Rest übernehme ich.

Ich schaue mir eure Seite an und melde mich mit einer ersten Einschätzung: ob euch das BaFG betrifft, wo die größten Baustellen liegen und was ein Audit kosten würde. Unverbindlich und kostenlos.

Mit https:// — die Startseite genügt.

Öffnet eine vorbereitete E-Mail in eurem Mailprogramm — abgeschickt wird erst mit eurem Klick. Kein Formular-Dienst, keine Datenübertragung an Dritte. Lieber direkt?hello@alexanderlaaber.at

Lieber gleich sprechen?

30 Minuten, in denen wir eure Seite gemeinsam durchgehen: Betroffenheit, größte Hürden, realistischer Aufwand. Offen und ohne Pitch.

Termin buchen

Zum Mitnehmen

Erst selbst
ein Bild machen?

Häufige Fragen

Kurz gefragt,
kurz beantwortet.

Seit 28. Juni 2025 gilt das BaFG für Websites, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abschließen: Shops, Buchungs- und Terminstrecken, Bestellformulare. Reine Info-Seiten und B2B fallen nach dem Wortlaut nicht darunter, Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob das auf euch zutrifft, klären wir im Erstgespräch in wenigen Minuten.


Rechtlich seid ihr dann aus dem BaFG raus, aber das Behindertengleichstellungsgesetz gilt weiter — daraus können Schadenersatzansprüche entstehen, unabhängig von eurer Größe. Und der praktische Teil bleibt ohnehin: Wer eure Seite nicht bedienen kann, kauft auch nicht.


Nein. Automatisierte Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Vieles (verständliche Alternativtexte, sinnvolle Fokus-Reihenfolge, Bedienbarkeit mit Screenreader) kann nur ein Mensch beurteilen. Tools nutze ich als Ergänzung, nicht als Ersatz.


Das hängt vom Umfang eurer Website ab. Nach einem kurzen Blick auf die Seite bekommt ihr ein Fixpreis-Angebot: keine offenen Stundensätze, keine Überraschungen.


So früh wie möglich. Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist deutlich günstiger, als sie nachträglich einzubauen. Ich prüfe auf Wunsch schon Designs und Prototypen.


Wisst ihr, wo eure Website steht? Findet es heraus.