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KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mai 2026 · Alexander Laaber

Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act angemessene Maßnahmen für KI-Kompetenz im Team. Was das praktisch bedeutet: ohne Panik, aber auch ohne Wegschauen.

Artikel 4 des EU AI Act ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Das „nach besten Kräften“ steht so im Gesetzestext und ist wichtiger, als es klingt: Ihr müsst euch ernsthaft kümmern, aber keinen bestimmten Wissensstand garantieren.

Wen betrifft die Pflicht überhaupt?

Wichtig zur Einordnung: Die Pflicht trifft nicht pauschal jedes Unternehmen, sondern Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. „Betreiber“ ist dabei weit gefasst: Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt, auch wenn es „nur“ ChatGPT, Copilot oder ein KI-Feature in bestehender Software ist, betreibt im Sinne der Verordnung ein KI-System. Rein private Nutzung außerhalb des Berufs nimmt die Verordnung ausdrücklich aus: Was eure Leute am Feierabend privat tippen, ist nicht euer Thema. Der dienstliche Einsatz schon.

Die Kompetenz-Pflicht bezieht sich auf alle, die mit oder an der KI arbeiten: eigene Mitarbeitende, aber auch Auftragnehmer oder Dienstleister, die KI-Systeme im Auftrag des Unternehmens bedienen.

Im Umkehrschluss: Wer keine KI einsetzt, hat aus Art. 4 keine Pflichten. Nur ist das in der Praxis seltener, als viele denken; genau deshalb lohnt sich als erster Schritt der ehrliche Blick, was im Haus tatsächlich läuft.

Was heißt „angemessen“?

Das Gesetz schreibt bewusst keinen Kurskatalog vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom Einsatz und Risiko ab: Ein Team, das gelegentlich Texte umformulieren lässt, braucht anderes als eines, das KI in Kundenprozesse einbaut. Gemeinsam ist beiden: Nichts tun ist keine Option. Und ein PDF mit Verhaltensregeln, das niemand liest, auch nicht.

Was dabei oft untergeht: Art. 4 verlangt weder ein bestimmtes Seminar noch ein Zertifikat noch eine Dokumentation. Wer euch ein „AI-Act-Zertifikat“ verkaufen will, verkauft euch etwas, das das Gesetz so nicht fordert. Festzuhalten, was ihr getan habt, ist trotzdem sinnvoll — aber aus Eigeninteresse, nicht weil es vorgeschrieben wäre.

Und wenn man es ignoriert?

Auch hier lohnt der ehrliche Blick: Für Verstöße gegen Art. 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Der Sanktionskatalog in Art. 99 zählt andere Bestimmungen auf, Art. 4 steht nicht darunter. Wer also nur nach dem Strafzettel sucht, findet keinen.

Folgenlos ist das trotzdem nicht. Die Pflicht ist geltendes Recht, die Mitgliedstaaten können eigene Durchsetzungsmaßnahmen vorsehen, und vor allem: Wenn eine KI-Panne auf fehlende Einschulung zurückgeht, wird daraus schnell ein Haftungs- und Vertrauensthema. Rechnet also weniger mit der Behörde als mit dem Schadensfall.

Der praktische Weg, den ich empfehle

  1. Reality-Check: Welche Tools sind bei euch wirklich im Einsatz, offiziell wie inoffiziell? Diese Bestandsaufnahme ist fast immer aufschlussreicher als erwartet, und sie funktioniert nur ohne Schuldzuweisungen.
  2. Sensibilisieren: Welche Daten dürfen in welches Tool, und welche auf keinen Fall? Das ist der Kern der meisten realen Risiken.
  3. Befähigen: Wie holt man aus den erlaubten Werkzeugen tatsächlich Nutzen? Kompetenz heißt nicht nur Vorsicht, sondern auch Können.
  4. Rahmen setzen: Wenige, einfache Leitlinien, die im Alltag eingehalten werden, statt eines Regelwerks für die Schublade.

Der Nebeneffekt, der sich rechnet

Wer diese vier Schritte geht, erfüllt nicht nur eine Rechtspflicht. Die Erfahrung zeigt: Teams nutzen KI danach einheitlicher, sicherer und deutlich produktiver, weil die Unsicherheit wegfällt, die viele bisher gebremst hat.

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Stand: Juli 2026. Mit dem „Digital Omnibus“ hat die EU eine Entschärfung von Art. 4 beschlossen: Aus dem Sicherstellen der Kompetenz wird ein Fördern. Die Änderung war zuletzt noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht; bis dahin gilt die hier beschriebene Fassung. An der Richtung ändert das wenig — wer jetzt aufräumt, ist in beiden Fällen auf der sicheren Seite.